Weltweit Armut zu lindern und die Kluft zwischen armer und reicher Welt zu verringern erfordert enorme Anstrengungen. Ziel ist, menschliche Entwicklung zu verwirklichen - das Konzept ist auch Leitbild dieses Webportals.
Menschenrechte wie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich Nahrung und Wohnung, das Recht auf soziale Sicherheit, Gesundheit und Bildung sind zentrale Grundlagen für menschliche Entwicklung. Ein menschenrechtsbasierter Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit zielt darauf ab, die Förderung der Mensch
enrechte und entwicklungspolitische Anliegen in Einklang zu bringen. Der Ausgangspunkt des Menschenrechtsansatzes besteht in der Betonung von rechtlich verankerten Ansprüchen auf ein menschenwürdiges Leben statt auf Bedürfnissen. Die Menschen sind Subjekte und Akteure ihrer eigenen Entwicklung.
Deutschland unterzeichnete als eines der ersten UN-Mitgliedstaaten das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention am 28. Februar 2012 in Genf. Die Ergänzung zur UN-Konvention beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren, das es Kindern ermöglicht, individuelle Beschwerden über die Verletzung ihrer Rechte auf internationaler Ebene vorzubringen. Das neue Verfahren verbessert die Durchsetzung der Kinderrechte deutlich.
Etwas mehr als ein halbes Jahr ist vergangen seit der Südsudan am 9. Juli 2011 unabhängig und damit zum jüngsten Staat der Erde wurde. Große Herausforderungen bekam das Land im Nordosten Afrikas mit in die Wiege gelegt, deren aktuellste eine drohende Ernährungskrise ist.
Im September 2011 hat der Nahost-Konflikt einen neuen Höhepunkt erreicht: Am 23.09. hat Palästinenser-Präsident Abbas die Aufnahme des Staates Palästina in die Vereinten Nationen beantragt. Dieser Schritt erfolgt ohne das Einvernehmen Israels. Die Vereinten Nationen rücken schlagartig wieder in den Mittelpunkt eines Konflikts, den sie seit mehr als 60 Jahren begleiten. Unser aktueller Themenschwerpunkt auf www.frieden-sichern.de informiert kompakt über Stand, Hintergrund und Entwicklung des Nahost-Konflikts und gibt Orientierung. Dort finden Sie auch die neuste Ausgabe der UN-Basis-Informationen "Die Vereinten Nationen und der Nahost-Konflikt", die als pdf-Datei und als interaktive Präsentation zur Verfügung steht und als Druckversion bestellt werden kann.
Diesen Monat endet das Mandat des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs zu Unternehmensverantwortung und Menschenrechten. Vor dem Menschenrechtsrat in Genf stellte John Ruggie Ende Mai seinen Abschlussbericht vor. Auf Grundlage des von ihm entwickelten Referenzrahmens "Protect", "Respect", "Remedy" (Schützen, Respektieren, Wiedergutmachen) formulierte er nun Leitlinien für die Umsetzung. Dadurch soll die Verantwortung von Unternehmen für die Menschenrechte gestärkt werden.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte, die universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Eine der ersten internationalen Erklärungen zu Menschenrechtsstandards ist die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet hat. Darin sind in 30 Artikeln bürgerliche und politische Rechte festgelegt, wie zum Beispiel das Recht auf Freizügigkeit, auf Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit. Auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind erfasst, darunter das Recht auf Nahrung und Wohnung, das Recht auf Arbeit und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie das Recht auf Bildung.
Bindendes Recht für alle Mitgliedstaaten, die sie ratifiziert haben, sind der
Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte und der
Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte.
Darüber hinaus gibt es mehr als 100 Verträge, Erklärungen, Richtlinien, Empfehlungen und Prinzipien, in denen internationale Menschenrechtsstandards festgeschrieben sind. Sie beziehen sich zum Beispiel auf spezifische Rechte oder auf bestimmte Gruppen.
Zu den wichtigsten Konventionen und Erklärungen, die den Schutz einzelner Menschenrechte regeln, gehören
Dem vom Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs zu Unternehmensverantwortung und Menschenrechten, John Ruggie, 2008 vorgestellten Referenzrahmen zur Verantwortung von Unternehmen für die Menschenrechte liegen die Prinzipien "Protect", "Respect" and "Remedy" (Schützen, Respektieren, Wiedergutmachen) zugrunde: